Das Projekt der europäischen Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg beruhte von Beginn an zu einem großen Teil auf Fragen der Zusammenarbeit in der Energiepolitik. Dennoch standen und stehen nationale Energiepolitiken und europäische Energiepolitik immer in einem Spannungsverhältnis. Der Autor betrachtet mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) einen neuen Akteur. Sein Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen der Agentur einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen und ihre Wirkmacht und das Zusammenspiel mit einschlägigen nationalen wie anderen europäischen Institutionen im voranschreitenden europäischen Regulierungsverbund zu analysieren.