Gegenstand der Arbeit sind die Reaktionen des mittelalterlichen hamburgischen und hansischen Seerechts auf vertragliche und außervertragliche Rechtsbrüche durch die Seeleute. Die Verfasserin untersucht drei ausgewählte Rechtsquellen jener Zeit, das älteste hamburgische Schiprecht von 1301, den ältesten seerechtlichen Hanserezeß von 1378 sowie das älteste selbständige Seerecht der Hanse, die Hansische Schifferordnung von 1482. Den Schwerpunkt bildet eine genaue Übersetzung und Exegese dieser mittelniederdeutschen Rechtstexte. Die Normadressaten, die sanktionierten Fehlverhalten, die jeweiligen Rechtsfolgen sowie die Verfahren zur Feststellung des Regelverstoßes werden insbesondere vor den Veränderungen der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse jenes Zeitraums betrachtet.