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Das Recht auf Akteneinsicht ist eines der wichtigsten Verfahrensrechte im europäischen Eigenverwaltungsrecht (vgl. nur Art. 41 Abs. 2 GRCh), das trotz - oder gerade wegen - der zunehmend raumgreifenden Verwaltungstransparenz kaum wissenschaftliche Beachtung findet. Der Autor untersucht, inwieweit der Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten Vorgaben für die Akteneinsicht entnommen werden können. Eine umfassende Analyse des bereichsspezifischen Sekundärrechts gibt einen…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht auf Akteneinsicht ist eines der wichtigsten Verfahrensrechte im europäischen Eigenverwaltungsrecht (vgl. nur Art. 41 Abs. 2 GRCh), das trotz - oder gerade wegen - der zunehmend raumgreifenden Verwaltungstransparenz kaum wissenschaftliche Beachtung findet. Der Autor untersucht, inwieweit der Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention, den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten Vorgaben für die Akteneinsicht entnommen werden können. Eine umfassende Analyse des bereichsspezifischen Sekundärrechts gibt einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Akteneinsichtnahme. Der Autor gleicht diese mit den Vorgaben des Primärrechts ab und stellt Konvergenzen und Divergenzen heraus. Die daraus resultierenden Erkenntnisse erlauben die Bewertung bestehender Kodifikationsentwürfe zur Akteneinsicht. Die Arbeit schließt mit einem eigenen Kodifikationsvorschlag, der sich als Ergänzung des ReNEUAL-Musterentwurfs versteht.
Rezensionen
»Ritter's study on the right of access to the file is certainly not the first on this subject in academic writing. However, this well-reasoned book offers a fresh look at this important procedural right and provides added value because of its comprehensive approach, which - thankfully - did not prevent the author from scrutinizing details as well. The bibliography is extensive and contains a significant number of references in English and French. On top it is a pleasant read.« Dr. Kai-Dieter Classen, in: Common Market Law Review, Vol. 58, Issue 3/2021