Klagen zur Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche werden immer häufiger. Die Handhabung der Akteneinsicht in Akten der Wettbewerbsbehörden durch geschädigte Dritte ist von erheblicher Bedeutung für die Durchsetzung dieser Ansprüche. Diese Arbeit beschäftigt sich zuerst mit dem Informationsbedürfnis der Geschädigten, um dann die Voraussetzungen und Modalitäten der Einsicht in Akten des Bundeskartellamts zu erörtern. Schließlich wird der Spezialfall der Einsicht Dritter in Bonusanträge behandelt. Bei der Abwägung der Interessen des Geschädigten mit dem Interesse der Kronzeugen und dem Interesse an einer effektiven Kartellverfolgung wird das deutsche Recht im Licht des Unionsrechts unter Berücksichtigung des einschlägigen Pfleiderer-Urteils des EuGH ausgelegt.