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In Literatur, Rechtsprechung und Praxis tritt bei der Behandlung von Bilan zierungsfragen die Lehre von der dynamischen Bilanz zunehmend in den Vorder grund; dies zeigt in den letzten Jahren in besonderem MaBe die RechtspredlUng des Bundesfinanzhofs. Leider wird hierbei nicht selten der eigentliche Kern der dynamischen Bilanzauffassung verkannt, so daB haufig MiBverstandnisse die Folge sind. Grundsatzlich schlieBen wir uns der seit langem herrschenden Meinung an, daB die Jahresbilanz primar der Erfolgsermittlung zu dienen habe. Die vorliegende Arbeit untersucht die Aktivierung der…mehr

Produktbeschreibung
In Literatur, Rechtsprechung und Praxis tritt bei der Behandlung von Bilan zierungsfragen die Lehre von der dynamischen Bilanz zunehmend in den Vorder grund; dies zeigt in den letzten Jahren in besonderem MaBe die RechtspredlUng des Bundesfinanzhofs. Leider wird hierbei nicht selten der eigentliche Kern der dynamischen Bilanzauffassung verkannt, so daB haufig MiBverstandnisse die Folge sind. Grundsatzlich schlieBen wir uns der seit langem herrschenden Meinung an, daB die Jahresbilanz primar der Erfolgsermittlung zu dienen habe. Die vorliegende Arbeit untersucht die Aktivierung der Sachanlagegiiter im Lichte dynamischer Bilanzauffassung. Dabei werden nur die Zugange dieser Giiter, d. h. ihre erstmalige Aufnahme in Handels- und Steuerbilanz, beriicksichtigt. Da die Sachanlagegiiter vor allem in der Industrie bedeutsam sind. stehen die Industrie bilanzen im Vordergrund unserer Untersuchung, wenngleich auch aus anderen Wirtschaftszweigen einzelne Fragen zur Sprache kommen. Ihrer Bedeutung entsprechend, nimmt die Steuerbilanz den weitaus grolhen Teil dieser Schrift ein. Dies urn so mehr, als die Rechtsprechung der obersten Steuer gerichte - angefangen von den ersten Urteilen des RFH bis zu den jiingsten Ent scheidungen des BFH-in vielen Fallen zu den umstrittenen Fragen unseresThemas Stellung genommen hat. Mit dieser umfangreichen Rechtsprechung sowie dem fast uniiberschaubar gewordenen Schrifttum setzt sich diese Arbeit kritisch auseinander. Dennoch glauben wir auf die Handelsbilanz nicht verzichten zu konnen, da u. E. der Grundsatz der MaBgeblichkeit der Handelsbilanz fiir die Steuerbilanz groBere Beachtung erheischt, als dies oftmals der Fall ist.