Dieser Text zeigt, dass der souveräne Kongolese den Kongo mit dem kolonialistischen Denken des Belgiers konzipiert hat. Die am 30.06.1960 erlangte Souveränität wurde nicht von einer administrativen Vision begleitet, die sich von der belgischen unterschied. Daher ist die administrative Abgrenzung der DRK ein gut assimiliertes koloniales Erbe ohne tiefgreifende Veränderungen, die auf einem neuen Modell der Ausbeutung und Verwaltung des nationalen Territoriums basieren. Mit anderen Worten: Ohne die Kolonialisierung hätte der Kongolese Schwierigkeiten, sein eigenes Modell für die Entwicklung und Verwaltung seines Raumes zu definieren. Die kongolesischen politischen Institutionen müssen daher ihren Entwicklungsplan für die DR Kongo überarbeiten, der auf einer realistischen Kartografie des Landes unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Entitäten beruht.
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