Rund 25 Jahre nach der letzten rechtsvergleichenden Analyse der Alterssicherung von Beamten ist am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in München eine neue Studie zu dieser Fragestellung konzipiert und unter Mithilfe von einigen externen Kooperationspartnern durchgeführt worden. Untersucht werden die grundlegenden Prinzipien der Alterssicherung von Beamten und ihre mögliche Veränderung im Laufe der Zeit. Dabei steht die aktuelle Situation in einer Reihe von europäischen Ländern im Vordergrund.
Ausgehend von den in Deutschland über die letzten Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen, wird die Alterssicherung von Beamten in Deutschland, Frankreich, Italien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Rußland, der Schweiz, Slowenien, Tschechien und im Vereinigten Königreich dargestellt. Das Dienstrecht der Europäischen Union und der Vereinten Nationen wird ergänzend einbezogen.
Ausgehend von den in Deutschland über die letzten Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen, wird die Alterssicherung von Beamten in Deutschland, Frankreich, Italien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Rußland, der Schweiz, Slowenien, Tschechien und im Vereinigten Königreich dargestellt. Das Dienstrecht der Europäischen Union und der Vereinten Nationen wird ergänzend einbezogen.