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Lange wurde die Amtshilfe unter der Geltung des Grundgesetzes juristisch behandelt, als bleibe tatsächlich das Verwaltungsrecht bestehen, während das Verfassungsrecht vergeht. Aber diese stolze Selbstgenügsamkeit des Verwaltungsrechts erweist sich bei der Amtshilfe ebenso als trügerisch wie bei anderen Instituten des Verwaltungsrechts. Wo es um das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung geht, da hat das Verwaltungsrecht seine verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Trennung und der Verbund von Verwaltungsaufgaben und -befugnissen und damit die Geschlossenheit, in der die Verwaltung dem Bürger…mehr

Produktbeschreibung
Lange wurde die Amtshilfe unter der Geltung des Grundgesetzes juristisch behandelt, als bleibe tatsächlich das Verwaltungsrecht bestehen, während das Verfassungsrecht vergeht. Aber diese stolze Selbstgenügsamkeit des Verwaltungsrechts erweist sich bei der Amtshilfe ebenso als trügerisch wie bei anderen Instituten des Verwaltungsrechts. Wo es um das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung geht, da hat das Verwaltungsrecht seine verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Trennung und der Verbund von Verwaltungsaufgaben und -befugnissen und damit die Geschlossenheit, in der die Verwaltung dem Bürger gegenübertritt, der Umgang der Verwaltung mit Informationen über den Bürger - dies sind die zentralen Themen und Probleme der Amtshilfe. Deren wie selbstverständlich fortgeschriebene alte Dogmatik erfährt aus den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Berichtigung, und zugleich gewinnt eine neue Dogmatik ihre Grundlagen.

Die vorliegende Schrift erarbeitet diese Grundlagen und entwickelt aus ihnen eine Dogmatik auf der Allgemeinheitsstufe der Verwaltungsverfahrens- und der Datenschutzgesetze. Detailgenauigkeit erreicht sie nur für einzelne Bereiche, aber wie sie dabei die Konsequenzen aus den allgemeinen Aussagen zieht, lassen sich die Konsequenzen auch für andere Bereiche herleiten.

Aus dem Vorwort
Autorenporträt
Bernhard Schlink (*1944) studierte Jura in Heidelberg und an der Freien Universität Berlin. Er promovierte 1975 in Heidelberg; seine Dissertation 'Abwägung im Verfassungsrecht' erschien 1976 bei Duncker & Humblot, ebenso seine Habilitationsschrift 'Die Amtshilfe. Ein Beitrag zu einer Lehre von der Gewaltenteilung in der Verwaltung' (1982). Schlink hatte ab 1982 unterschiedliche (Gast-)Professuren in Bonn, Frankfurt am Main und an der Humboldt Universität zu Berlin inne. Er lehrte zudem an der Benjamin N. Cardozo School of Law in New York. Emeritiert wurde er 2009. Von 1988 bis 2006 war Schlink als Richter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sowie als Verfahrensbevollmächtigter und Gutachter vor dem Bundesverfassungsgericht und vor Verfassungsgerichten der Länder tätig. Der breiten Öffentlichkeit ist Bernhard Schlink vor allem als international erfolgreicher Schriftsteller, vor allem für seinen Roman 'Der Vorleser' bekannt.