Im europäischen Binnenraum fehlen Regelungen, welche Konzernleitungsmechanismen statuieren. Aus diesem Grund konzentriert sich die wissenschaftliche Diskussion im Konzernrecht zunehmend auf den Begriff des Konzerninteresses. Avisiert ist die Erleichterung der grenzüberschreitenden Konzernleitung durch ein einheitliches Regelungsregime. In der Untersuchung werden die gegenwärtige Rechtslage sowie die unterbreiteten Regelungsvorschläge ausgewertet. Dabei werden Hürden einer Transformation in nationales Recht aufgezeigt. Daneben wird gezeigt, welche Auswirkung die Vorschläge auf das den Gläubigern gewährte Schutzniveau hätten. Die Erkenntnisse werden in einem neuartigen Regelungskonzept zur Anerkennung des Konzerninteresses berücksichtigt.