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Ist ein «internationaler» Schiedsspruch in der Rechtsordnung des Staates, in dem er erlassen wurde, verankert und hat der Sitzstaat die Herrschaft über die Wirksamkeit des Schiedsspruchs? Die Analyse der einschlägigen Judikatur, u.a. der Fälle Hilmarton und Chromalloy, zeigt, daß diese Frage international unterschiedlich beantwortet wird. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß das Vollstreckungsgericht a) (auch) bei aufgehobenen Schiedssprüchen ein (begrenztes) Anerkennungsermessen hat und b) bei günstigerem nationalen Recht sogar anerkennen und vollstrecken muß. Liberaleres nationales…mehr

Produktbeschreibung
Ist ein «internationaler» Schiedsspruch in der Rechtsordnung des Staates, in dem er erlassen wurde, verankert und hat der Sitzstaat die Herrschaft über die Wirksamkeit des Schiedsspruchs? Die Analyse der einschlägigen Judikatur, u.a. der Fälle Hilmarton und Chromalloy, zeigt, daß diese Frage international unterschiedlich beantwortet wird. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß das Vollstreckungsgericht a) (auch) bei aufgehobenen Schiedssprüchen ein (begrenztes) Anerkennungsermessen hat und b) bei günstigerem nationalen Recht sogar anerkennen und vollstrecken muß. Liberaleres nationales Recht und ein Anerkennungsermessen des Vollstreckungsgerichts trotz Vorliegens eines Versagungsgrundes sind auch ganz allgemein der Schlüssel zur Fortentwicklung des heute oft als zu restriktiv empfundenen New Yorker UN-Übereinkommens von 1958.
Autorenporträt
Der Autor: Volker Nienaber, geboren 1967. Studium der Rechtswissenschaften in Münster, 1. Staatsexamen 1993. Referendariat in Bielefeld und Dortmund, 2. Staatsexamen 1996. Vollzeitassistent am Institut für internationales Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1997-2001). LL.M.-Studium an der Universität Cambridge, England (2001-2002). Rechtsanwalt seit 1998.