Examensarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,3, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Nordische Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 wurde das Ende des Zweiten Weltkrieges eingeläutet, welches auch im pazifischen Raum mit der Kapitulation Japans am 2. September besiegelt war. Die weltpolitische Situation war nach dieser Zeit gänzlich zerrüttet und gespalten. Das Deutschland, welches vor dem Krieg existierte, gab es nicht mehr. Mit der Besatzung durch die vier Hauptsiegermächte zeichnete sich mit der Zeit, nicht nur eine Spaltung der Welt in bipolare Interessenssphären, sondern auch eine Spaltung Deutschlands deutlich ab.Mit dem Beginn des Kalten Krieges, der als Konflikt zwischen den westlichen Großmächten unter der Führung der USA, mit dem Ostblock unter der Führung der Sowjetunion, trat von 1947 bis 1989 eine Systemkonfrontation des Kapitalismus und des Kommunismus in Erscheinung.Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 und der Deutschen Demokratischen Republik am 7. Oktober 1949 bot dieser Konfrontation auch auf deutschem Gebiet einen Schauplatz. Die Entstehung zweier deutscher Staaten brachte sowohl auf innen- als auch auf außenpolitischer Ebene eine Vielzahl an Veränderungen. Besonders die neutralen Staaten, die nach dem Zweiten Weltkrieg weder eindeutig in die westliche noch in die östliche Interessensphäre einzugliedern waren, gerieten in Bezug auf den Umgang mit den beiden Staaten in ein Dilemma.Der Status, den beide deutschen Staaten langfristig zu erreichen versuchten, war eine diplomatische Anerkennung, welche aus zwei Gründen besonders bedeutsam war. Zum einen wurde mit einer Anerkennung das Fundament zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen, sowohl auf wirtschaftlichem und militärischem als auch auf kulturellem Gebiet, gelegt, zum anderen ergab sich im Hinblick auf die besondere Lage Deutschlands die Frage nach dem "rechtmäßigen Nachfolger" eines deutschen Staates. Der zweite Punkt zielte demnach auf das Ansehen und die Achtung des jeweiligen Staates ab.An dieser Stelle muss zunächst der Begriff Anerkennung näher beleuchtet werden. Dieser wird in zwei Formen unterteilt: de jure und de facto.
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