Die Anerkennung von US-amerikanischen punitive damages awards ist in Deutschland seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1992 (BGHZ 118, 312 ff.) nahezu ausgeschlossen. Der BGH urteilte damals, dass Strafschadensersatz gegen den ordre public verstößt und punitive damages awards daher nicht anerkennungsfähig sind. An dieser Rechtsprechung hat sich seitdem nichts geändert, obwohl das deutsche Schadensrecht immer offener für pönale Aspekte wird und der U.S. Supreme Court zugleich bestrebt ist, exorbitant hohe Strafschadensersatzsummen einzudämmen. Vor diesem Hintergrund analysiert die vorliegende Publikation, wie die beschriebenen Entwicklungen die Anerkennungsfähigkeit von Strafschadensersatz beeinflussen und was sich hieraus für die zukünftige Handhabung von US-amerikanischen punitive damages awards im deutschen Anerkennungsverfahren folgern lässt.