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Erscheint vorauss. 13. Juni 2026
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Studienanfänger in der Rechtswissenschaft müssen sowohl juristisches Fachwissen erwerben als auch den Gutachtenstil erlernen. Dabei bereitet es dem Anfänger erfahrungsgemäß große Schwierigkeiten, das erworbene Wissen auf die Falllösung anzuwenden und juristische Problemstellungen sachgerecht zu formulieren. Das vorliegende Buch führt Studierende durch vollständig ausformulierte Falllösungen an die Falllösungstechnik und den Gutachtenstil heran. Gegenstand der Fälle, die gezielt den Studienanfänger ansprechen, sind typische Problemstellungen des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte,…mehr

Produktbeschreibung
Studienanfänger in der Rechtswissenschaft müssen sowohl juristisches Fachwissen erwerben als auch den Gutachtenstil erlernen. Dabei bereitet es dem Anfänger erfahrungsgemäß große Schwierigkeiten, das erworbene Wissen auf die Falllösung anzuwenden und juristische Problemstellungen sachgerecht zu formulieren. Das vorliegende Buch führt Studierende durch vollständig ausformulierte Falllösungen an die Falllösungstechnik und den Gutachtenstil heran. Gegenstand der Fälle, die gezielt den Studienanfänger ansprechen, sind typische Problemstellungen des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte, die in der Regel zum Kreis der Gegenstände der öffentlich-rechtlichen Anfängerklausuren im juristischen Studium zählen. Dabei werden zugleich typische Argumentationsmuster und Aufbaustrukturen der verfassungsrechtlichen Fallprüfung vertieft.
Autorenporträt
Heike Krieger, Dr. iur., Univ-Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin seit 2006. Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin seit 2007. Interessenschwerpunkte: Verfassungsrecht, Völkerrecht, Menschenrechtsschutz, Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht. José Martinez, Dr. iur., Privatdozent, Juristische Fakultät, Georg-August-Universität Göttingen. Interessenschwerpunkte: Verfassungsrecht, Europarecht, Wirtschaftsrecht, Agrarrecht, Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht.