Am 1.1.2002 ist das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses in Kraft getreten. Die Arbeit untersucht anhand eines Vergleichs mit dem ebenfalls jüngst reformierten englischen Zivilverfahren die Grundlagen des neuen Rechtsmittelrechts. Im Zentrum steht dabei das Verfahren zweiter Istanz. Folgende Kernbereiche werden behandelt: Historische Entwicklung des Rechtsmittelrechts, verfassungsrechtliche Vorgaben, Zugangshindernisse zur Rechtsmittelinstanz, der Umfang der Überprüfung des angefochtenen Urteils: Ermessensentscheidungen, Neubewertung erstinstanzlichen Tatsachenmaterials, neue Tatsachen und Beweismittel.
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