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Die Autorin befasst sich mit der Thematik der Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen und dem Verhältnis zur Entstehung eines Anspruchs aus betriebli-cher Übung. Anlass hierfür gab das Urteil des BAG vom 19.09.2018 - 5 AZR 439/17, welches unbeantwortete Fragen aufwarf. Die Autorin prüft, ob die Entscheidung zwangsläufig eine Rechtsprechungsänderung mit sich bringt und inwiefern sie Aufschluss über das Verhältnis von betrieblicher Übung und Anrechenbarkeit gibt. Im Zuge dessen setzt sich die Autorin kritisch mit der Rechtsprechung des BAG zur generellen Anrechenbarkeit…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin befasst sich mit der Thematik der Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen und dem Verhältnis zur Entstehung eines Anspruchs aus betriebli-cher Übung. Anlass hierfür gab das Urteil des BAG vom 19.09.2018 - 5 AZR 439/17, welches unbeantwortete Fragen aufwarf. Die Autorin prüft, ob die Entscheidung zwangsläufig eine Rechtsprechungsänderung mit sich bringt und inwiefern sie Aufschluss über das Verhältnis von betrieblicher Übung und Anrechenbarkeit gibt. Im Zuge dessen setzt sich die Autorin kritisch mit der Rechtsprechung des BAG zur generellen Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auseinander, insbesondere mit den möglichen dogmatischen Grundlagen.
Autorenporträt
Josefine Müh studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und absolvierte ihr Referendariat im Bezirk des OLG München. Während ihrer Promotion arbeitete sie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und ist derzeit als angestellte Rechtsanwältin tätig. Informationen