Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,2, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: "Arbeitgeber halten Langzeitarbeitslose für unmotiviert" (Süddeutsche Zeitung 2014) oder "Anreiz zur Nichtarbeit - Regierung will Hartz-IV-Regelsatz 2016 um fünf Euro anheben" (Focus Online 2015) - Diese und ähnliche Schlagzeilen tauchen bei der Berichterstattung seit Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) im Jahr 2005 häufig in den Medien auf. Es scheint, als ob in weiten Teilen der Bevölkerung die Meinung vorherrscht, dass Arbeitslose unmotiviert sind und ihnen der Anreiz fehlt eine Beschäftigung aufzunehmen. Damit einhergehend sind auch die Auskömmlichkeit der bestehenden Sanktionsregelungen und der Wunsch nach Bestrafung für das Ausruhen in der "sozialen Hängematte" (vgl. Beste et al. 2010: 2) immer wieder Thema in öffentlichen Debatten.In Bezug auf eine Neuausrichtung des SGB II gibt es unterschiedliche Reformansätze und Meinungen. Beispielhaft sei hier das Positionspapier aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - der AG Arbeit und Soziales - genannt, welches unter dem Titel "Arbeitsmarktpolitik 2020 - Schritt in die Zukunft" Vorschläge zu einer Weiterentwicklung des SGB II unterbreitet. Unter anderem sollen die aktuellen Sanktionsregelungen um ein Prämiensystem und positive Anreize ergänzt werden. Damit sollen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die Teilziele oder Ziele in Richtung Eingliederung in Arbeit (z. B. erfolgreich absolvierte Fortbildungen) erreichen, durch Anreize gefördert und belohnt werden. In Modellprojekten soll die Wirkungsweise solcher positiven Anreize im Hinblick auf die Integration in Arbeit erprobt werden (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V.).Diese Bachelorarbeit greift die Aspekte der öffentlichen Diskussion rund um die Arbeitsbereitschaft von Bezieher_innen von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auf. Der Fokus ist hierbei vor allem auf die Anreize gerichtet, welche von der Struktur und den Instrumenten des SGB II ausgehen. Die Schaffung von Anreizen zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist in § 1 Abs. 2 Nr. 6 SGB II gesetzlich verankert. Welche Anreize gehen von dem SGB II aus, damit eLb eine Beschäftigung aufnehmen? Und wie wirken sich diese Anreize auf das Verhalten aus? Gibt es Anreize, die ihre Wirkung verfehlen und somit genau das Gegenteil auslösen und dazu führen, dass eLb demotiviert sind und im Leistungsbezug verbleiben?
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