Der Aufgabenbereich eines Sachwalters reicht von der Besorgung einzelner bis hin zur Besorgung aller Angelegenheiten volljähriger Personen und bestimmt sich nach dem Grad der Behinderung der betroffenen Person sowie Art und Umfang der zu besorgenden Angelegenheiten. Dementsprechend zentral ist auch die Bedeutung der Frage nach den Ansprüchen des Sachwalters, die diesem gegenüber der besachwalterten Person zukommen. Der Gesetzgeber erkannte schon früh, dass hier ein grundlegendes Spannungsverhältnis besteht und normierte deswegen auch, dass das Verhältnis zwischen Sachwalter und betroffener Person nicht durch finanziell bedingte Kontroversen beeinträchtigt werden dürfe. Dennoch stellen Entscheidungen über finanzielle Ansprüche das Gros der Judikate im Sachwalterrecht dar. Die Gegensätzlichkeit zwischen berechtigten Entlohnungsansprüchen von Sachwaltern und den nachvollziehbaren Bedürfnissen betroffener Personen an der Erhaltung ihres Vermögens gilt es unter Einbeziehung einer fairen Interessensabwägung auszugleichen. Die vorliegende Arbeit versucht Lösungsansätze zu liefern, wie diese Gratwanderung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten gelingen kann.