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Die Beziehung von Kartellrecht und Schiedsrecht ist eine wechselvolle. Bei der schiedsgerichtlichen Beilegung kartellrechtlicher Streitigkeiten richten private Schiedsrichter kraft privatautonomer Vereinbarung über ein marktschützendes und deshalb auch dem öffentlichen Interesse dienendes Rechtsgut mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz. In der Ausarbeitung wird rechtsvergleichend untersucht, wie der darin liegende Konflikt zwischen Privatautonomie und rechtsstaatlichen Anforderungen an die schiedsgerichtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufzulösen ist. Gleichzeitig wird mit der Arbeit…mehr

Produktbeschreibung
Die Beziehung von Kartellrecht und Schiedsrecht ist eine wechselvolle. Bei der schiedsgerichtlichen Beilegung kartellrechtlicher Streitigkeiten richten private Schiedsrichter kraft privatautonomer Vereinbarung über ein marktschützendes und deshalb auch dem öffentlichen Interesse dienendes Rechtsgut mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz. In der Ausarbeitung wird rechtsvergleichend untersucht, wie der darin liegende Konflikt zwischen Privatautonomie und rechtsstaatlichen Anforderungen an die schiedsgerichtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufzulösen ist. Gleichzeitig wird mit der Arbeit ein Beitrag zum Recht der Forenwahlklauseln geliefert. Hierzu werden die rechtspraktischen Auswirkungen von Schiedsvereinbarungen im kartelldeliktischen Spannungsfeld von Unionsrecht und divergierenden nationalen Herangehensweisen an die Auslegung von Parteivereinbarungen beleuchtet.
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Autorenporträt
Ole Schley studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der China-EU School of Law in Peking. Den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht schloss er im Jahr 2018 nach Stationen in Peking, Berlin und New York ab. Im Jahr 2021 wurde er nach einem Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht mit seiner durch die Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Arbeit zur Anwendbarkeit von Schiedsvereinbarungen auf Kartellschadensersatzansprüche an der Universität Hamburg promoviert. Seit 2020 ist er als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig.