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Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten erlangte 1794 Gesetzeskraft und löste das bis dahin geltende gemeine Recht ab, welches die Grundlage richterlicher Entscheidungsfindung bildete. Mit der Kodifikation sollte die rechtschöpferische Tätigkeit der Richter unter dem gemeinen Recht einer primär subsumierenden Urteilsfindung und damit einem strengen Gesetzesabsolutismus weichen. Diese Arbeit untersucht, inwieweit die Gesetzesvorgaben von der Richterschaft umgesetzt wurden. Hierzu wurden sämtliche Urteile des Oberappellationssenats des preußischen Kammergerichts in der Zeit von 1794…mehr

Produktbeschreibung
Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten erlangte 1794 Gesetzeskraft und löste das bis dahin geltende gemeine Recht ab, welches die Grundlage richterlicher Entscheidungsfindung bildete. Mit der Kodifikation sollte die rechtschöpferische Tätigkeit der Richter unter dem gemeinen Recht einer primär subsumierenden Urteilsfindung und damit einem strengen Gesetzesabsolutismus weichen. Diese Arbeit untersucht, inwieweit die Gesetzesvorgaben von der Richterschaft umgesetzt wurden. Hierzu wurden sämtliche Urteile des Oberappellationssenats des preußischen Kammergerichts in der Zeit von 1794 bis 1803 untersucht und ausgewertet. Das chronologische Urteilsregister bietet Einblicke in die bislang unbekannte Wirklichkeit der Rechtsprechung zum ALR.
Autorenporträt
Der Autor: Joachim Steinbeck absolvierte an der Universität Hamburg das Studium der Rechtswissenschaften und legte 1998 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht das Erste juristische Staatsexamen ab. Anschließend wurde er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Universität zu Kiel. Nach Abschluß des Zweiten juristischen Staatsexamens vor dem Hanseatischen OLG 2003 ist er nun als Rechtsanwalt in Bückeburg tätig.