Zum aktuellen Thema des Europarechts führt die Arbeit eine komparative Analyse in den unterschiedlichen Staatsorganisationen durch, insbesondere zwischen Bundesstaat und Zentralstaat. Der Vergleich konzentriert sich auf den Vorrang und die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts und den dadurch geschaffenen Rechtsschutz. Der Schwerpunkt der Problematik liegt bei der Implementierung und im Vollzug der supranationalen Rechtsakte, welche zu inhaltlichen, strukturellen und verfahrensrechtlichen Veränderungen der beiden Rechtsordnungen führen. Anpassungsfragen sind aufgeworfen, in erster Linie im Prozessrecht, wo oft wegen verschiedener Rechtskulturen und -traditionen noch keine einheitliche europäische Lösung gefunden wurde. Die Arbeit bietet Beispiele für die Problemlösung im österreichischen und französischen Streitverfahren.