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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 2, Universität Regensburg (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Doktorarbeit behandelt die Anwendung des Reichserbhofgesetzes im ehemaligen Amtsgerichtsbezirk Pfaffenhofen an der Ilm. Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische "Rassenpolitik" beruhte auf dem Gedankengang Hitlers, dass die Blutsmischung die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen sei. "Die Blutsmischung und das dadurch bedingte…mehr

Produktbeschreibung
Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 2, Universität Regensburg (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Doktorarbeit behandelt die Anwendung des Reichserbhofgesetzes im ehemaligen Amtsgerichtsbezirk Pfaffenhofen an der Ilm. Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische "Rassenpolitik" beruhte auf dem Gedankengang Hitlers, dass die Blutsmischung die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen sei. "Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen; denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist." Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine "Aufzüchtung" (bzw. "Aufnordung") geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn "die Bevölkerung auf dem Land ist...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben." Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen "erbgesunden" Nachwuchs aus ihrem ¿noch unbefleckten Erbgut¿ hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten "Aufordnung¿ Schritt für Schritt näher zu kommen. "Der Blutsstrom steigt [nämlich] vom Lande auf und fließt in die Stadt, nicht umgekehrt, und wer also die Quelle reinigt, schafft auch in der Stadt mittelbare Blutsbereinigung." Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz (REG). Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Maßnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt. Um so interessanter ist es, wie die handelnden Personen vor Ort mit der neuartigen Regelung umgingen. Folgten sie den ideologisch bedingten Vorgaben oder ließen sie sich von anderen Motiven leiten. Die vorliegende Studie macht es sich deshalb zur Aufgabe, die Handhabung des REG durch die ausführenden Organe d.h. die Gerichte und den Reichsnährstand in einem überschaubaren Bereich darzustellen.
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