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Mit der Einführung des Gesetzes 13.104/15, das das Tatbestandsmerkmal des Feminizids in Artikel 121, Punkt VI des Strafgesetzbuches einfügte, sollten Tötungsdelikte gegen Frauen in Situationen häuslicher Gewalt und Diskriminierung ihres Status als Frauen qualifiziert werden. Es sei daran erinnert, dass vor der Verabschiedung dieses Gesetzes Verbrechen gegen Frauen nur als Verbrechen aus Leidenschaft behandelt wurden, während sie heute als Verbrechen aus Hass und Vorurteilen gegen Frauen und deren Vertretung in der brasilianischen Gesellschaft gelten. Ziel dieser Studie ist es daher, die…mehr

Produktbeschreibung
Mit der Einführung des Gesetzes 13.104/15, das das Tatbestandsmerkmal des Feminizids in Artikel 121, Punkt VI des Strafgesetzbuches einfügte, sollten Tötungsdelikte gegen Frauen in Situationen häuslicher Gewalt und Diskriminierung ihres Status als Frauen qualifiziert werden. Es sei daran erinnert, dass vor der Verabschiedung dieses Gesetzes Verbrechen gegen Frauen nur als Verbrechen aus Leidenschaft behandelt wurden, während sie heute als Verbrechen aus Hass und Vorurteilen gegen Frauen und deren Vertretung in der brasilianischen Gesellschaft gelten. Ziel dieser Studie ist es daher, die Anwendung dieses Qualifizierungsfaktors bei Tötungsdelikten gegen Frauen in den Gemeinden União da Vitória und Porto União zu analysieren und die objektiven und subjektiven Umstände zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurden bibliografische, dokumentarische und ethnografische Recherchen durchgeführt, wobei Rechtsprechungsdokumente aus den Bundesstaaten Paraná und Santa Catarina, Beschwerden, Anklageschriften und Fragebögen mit Staatsanwälten und Richtern der Gerichte verwendet wurden. Die Ergebnisse zeigen Fälle, in denen das Qualifizierungsmerkmal als objektiv und andere als subjektiv analysiert wurde, sowie Fälle, in denen es als Femizid und andere als aussichtsloses oder träges Motiv typisiert wurde.
Autorenporträt
Sie hat einen Abschluss in Leibeserziehung, einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften, einen Postgraduiertenabschluss in Verfassungsrecht, unterrichtete am Sesi Maringá College, war Praktikantin am Familiengericht und im Annex, nahm an den Projekten Amigos do Povo und Schulverweigerung in União da Vitória teil und nahm am Programm Constitution in Evidence an der PUC-Maringá teil. Sie erhielt ein wissenschaftliches Initiativstipendium der FAP-UNC.