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Die Anwendung militärischer Gewalt auf zivile Passagierflugzeuge berührt die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs in erheblichem Maße. Die Gefährdung und der Tod vieler Menschen sind oftmals die Folge derartiger Luftzwischenfälle. Die völkervertragliche Rechtslage ist insgesamt gesehen nach wie vor wenig befriedigend. Mit der Arbeit war daher beabsichtigt, die Existenz eines sich an die Staaten richtenden, möglichst universellen Verbotes der Gewaltanwendung gegen Passagierflugzeuge - auch innerhalb des nationalen Luftraums - im Völkerrecht nachzuweisen und potentielle Ausnahmen von dieser Regel…mehr

Produktbeschreibung
Die Anwendung militärischer Gewalt auf zivile Passagierflugzeuge berührt die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs in erheblichem Maße. Die Gefährdung und der Tod vieler Menschen sind oftmals die Folge derartiger Luftzwischenfälle. Die völkervertragliche Rechtslage ist insgesamt gesehen nach wie vor wenig befriedigend. Mit der Arbeit war daher beabsichtigt, die Existenz eines sich an die Staaten richtenden, möglichst universellen Verbotes der Gewaltanwendung gegen Passagierflugzeuge - auch innerhalb des nationalen Luftraums - im Völkerrecht nachzuweisen und potentielle Ausnahmen von dieser Regel zu konkretisieren und abzusichern. Dieses Ziel konnte durch eine sehr breit angelegte Untersuchung der zur Verfügung stehenden völkerrechtlichen Bestimmungen erreicht werden. Der zweite Hauptteil der Arbeit befaßt sich schließlich mit den Rechtsfolgen von Passagierflugzeugabschüssen.
Autorenporträt
Der Autor: Lutz Horn wurde 1963 in Kamen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Marburg zwischen 1982 und 1988 war er von 1988 bis 1991 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats-, Völker- und Europarecht der Philipps-Universität Marburg tätig. Seit März 1991 ist er Rechtsreferendar im Dienst des Landes Hessen.