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Die USA greifen zur Erreichung ihrer politischen Ziele von jeher auf den Erlass von Handelsbeschränkungen zurück. Diese sind dabei vermehrt so ausgestaltet, dass sie extraterritoriale Wirkung beanspruchen, also nach Vorstellung des US-amerikanischen Gesetzgebers auch von im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen und in Teilen auch von sonstigen Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA zu befolgen sind.
Die EU hat die Verordnung (EG) 2271/96 als Abwehrgesetz (blocking statute) erlassen, welches die hiesigen Unternehmen vor den Auswirkungen der extraterritorialen
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Produktbeschreibung
Die USA greifen zur Erreichung ihrer politischen Ziele von jeher auf den Erlass von Handelsbeschränkungen zurück. Diese sind dabei vermehrt so ausgestaltet, dass sie extraterritoriale Wirkung beanspruchen, also nach Vorstellung des US-amerikanischen Gesetzgebers auch von im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen und in Teilen auch von sonstigen Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA zu befolgen sind.

Die EU hat die Verordnung (EG) 2271/96 als Abwehrgesetz (blocking statute) erlassen, welches die hiesigen Unternehmen vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von Rechtsakten eines Drittlandes sowie darauf beruhender oder sich daraus ergebender Maßnahmen schützen will. Dennoch machen zahlreiche US-amerikanische Sanktionsverstoßverfahren gegen Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU deutlich, dass der Erlass der Verordnung die USA auch weiterhin nicht davon abhält, ihre Handelsbeschränkungen innerhalb der EU durchzusetzen.

Die Arbeit legt durch die Darstellung der extraterritorial zur Anwendung kommenden US-amerikanischen Handelsbeschränkungen an den Beispielen Kuba und dem Iran das Spannungsverhältnis zwischen den US-amerikanischen Regelungen und der EG-Verordnung 2271/96 offen. Sie zeigt auf, dass vor dem Hintergrund der jüngst eingeleiteten historischen Wende in der US-amerikanischen Kuba- und Iran-Politik und den derzeit stattfindenden Verhandlungsrunden über das Transatlantische Freihandelsabkommen (The Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)) der Zeitpunkt günstig ist, das aufgeworfene Problem umfassend mit den USA zu diskutieren und einer Lösung zuzuführen.
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Rezensionen
"Der Beitrag stellt sich damit als ein aus der Rechtspraxis angestoßener, pointiert zugespitzter Zwischenruf dar, welcher den EU-Gesetzgeber herausfordern soll. Als solcher ist er berechtigt und für die bereits Jahrzehnte andauernde wissenschaftliche Auseinandersertzung informativ." Dr. Matthias Weller, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Band 82, Heft 3/2018