Der Band untersucht den Anwendungsbereich von § 31a BGB, der recht jungen vereinsrechtlichen Vorschrift, welche die Haftung der Vorstandsmitglieder an die Höhe ihrer jährlichen Vergütung knüpft und sich in entsprechender Anwendung auch auf die aktien- und GmbH-rechtliche Haftungsverfassung auswirkt. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements hat der Gesetzgeber weitgehende Haftungsbegrenzungen zugunsten der Vorstandsmitglieder von Vereinen, gleichermaßen aber auch ein gesetzliches Mindestniveau normiert. Wenngleich die Regelungen unter gewissen Voraussetzungen analog im Aktien- und GmbH-Recht gelten, so setzt die gesetzliche Neuerung insbesondere der Dispositionsmöglichkeit über den GmbH-rechtlichen Haftungsmaßstab enge Grenzen.