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Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Studienexkursion zum EuGH nach Luxemburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit der ab 01.01.2014 auch für rumänische und bulgarische ArbeitnerhmerInnen geltenden Personenfreizügigkeit in Deutschland ist eine neue Zuwanderungsdebatte zu beobachten. Grund dafür sind Erscheinungen, die nicht unmittelbar mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sondern allgemein mit Zuwanderung zu tun haben. So hatte der…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Allgemeines und Theorien, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Studienexkursion zum EuGH nach Luxemburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit der ab 01.01.2014 auch für rumänische und bulgarische ArbeitnerhmerInnen geltenden Personenfreizügigkeit in Deutschland ist eine neue Zuwanderungsdebatte zu beobachten. Grund dafür sind Erscheinungen, die nicht unmittelbar mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sondern allgemein mit Zuwanderung zu tun haben. So hatte der Deutsche Städtetag Anfang 2013 mit einem Positionspapier zu Fragen der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien auf die damit verbundenen Mehrbelastungen der Kommunen hingewiesen. Dies gab den Anstoß dafür, dass sich auf Bundesebene ein Staatssekretärsausschuss mit "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten" befasste. Seit September diesen Jahres liegt der Abschlussbericht vor. Parallel zur politischen Debatte war und ist auch die Justiz mit Fragen zur Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses von Unionsbürgern mit dem Unionsrecht befasst.Im Verlauf Debatte, ob und unter welchen Voraussetzungen Unionsbürger freizügigkeitsberechtigt sind, inwieweit sie durch das Gleichbehandlungsgebot Staatsangehörigen der jeweiligen Staaten gleichgestellt sind und inwiefern Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen, kristallisiert sich die EU-Gesetzgebung als maßgeblicher Bezugspunkt heraus. Der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt dabei eine zentrale Rolle in der Auslegung und Weiterentwicklung der europäischen Jurisdiktion zu. Schwierigkeiten und Unklarheiten in der Anwendung von Unionsrecht im nationalen Rahmen führen dabei regelmäßig zur Vorlage von Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH. So wurde auch die Frage nach der Aussetzung des Gleichbehandlungsgebotes dem EuGH in zwei Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. Die ungeklärte Rechtslage führt hierzulande nach Aussage eines Anwaltes zu einer Rechtssprechung gemäß Folgen-/ Interessenabwägung, ist also gewissermaßen willkürlich. Anhand des Beispieles Unionsbürgerschaft / Freizügigkeit / Gleichbehandlungsgebot / Sozialleistungen soll deshalb im Folgenden die Rolle des EuGH dargestellt werden - nicht ohne Berücksichtigung der rechtlichen und politischen Brisanz der Thematik.
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Autorenporträt
Janka Vogel (geb. 1988) hat in Kassel, Marburg, Sibiu (Rumänien) und Jena ev. Theologie, Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Schwerpunkt Sozial- und Rehabilitationspädagogik) und Südosteuropastudien (Schwerpunkt Rumänien und Republik Moldau) studiert. Ihre Forschungsinteressen sind Migration aus Rumänien, rumänische Diaspora, europäische Sozialpolitik und Europäisierung Sozialer Arbeit; außerdem Geschichte und Politik Rumäniens, Minderheiten in Rumänien und Antiziganismus. Sie war wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Romanistik der Friedrich-Schiller-Universität Jena und arbeitet derzeit als Sozialarbeiterin mit rumänischen MigrantInnen in Berlin.