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Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 die Grundlagen für ein modernes Arbeitsschutzsystem gelegt. In Zeiten von Scheinselbstständigkeit, Telearbeit und Ich-AG, in denen das "Normalarbeitsverhältnis" in bestimmten Bereichen des Arbeitslebens an Bedeutung verliert, rückt in verstärktem Maße die Frage in den Vordergrund, welche Beschäftigten von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften überhaupt erfasst werden. Zwar ist der Begriff des Arbeitnehmers in der Rechtswissenschaft weit gehend gesichert, in der Praxis kann sich allerdings kaum ein Auftraggeber oder Beschäftigter vorstellen,…mehr

Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 die Grundlagen für ein modernes Arbeitsschutzsystem gelegt. In Zeiten von Scheinselbstständigkeit, Telearbeit und Ich-AG, in denen das "Normalarbeitsverhältnis" in bestimmten Bereichen des Arbeitslebens an Bedeutung verliert, rückt in verstärktem Maße die Frage in den Vordergrund, welche Beschäftigten von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften überhaupt erfasst werden. Zwar ist der Begriff des Arbeitnehmers in der Rechtswissenschaft weit gehend gesichert, in der Praxis kann sich allerdings kaum ein Auftraggeber oder Beschäftigter vorstellen, was Arbeitnehmerähnliche Personen sind. Selbst Arbeitsschutzbehörden sind bei der Zuordnung oft unsicher. Diese Arbeit leistet durch die Entwicklung einer für das Arbeitsschutzgesetz handhabbaren Definition einen Beitrag zum Begriffsverständnis der Arbeitnehmerähnlichen Person
Autorenporträt
Der Autor: Matthias Müller wurde 1974 in Halle (Saale) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg. Nach dem Ersten Staatsexamen war er Referendar im Bezirk des Kammergerichts Berlin. Dort legte er 2004 auch das Zweite Staatsexamen ab. Seit 2005 ist der Autor als Rechtsanwalt in Berlin tätig. 2008 absolvierte er einen Masterstudiengang (LL.M.) an der Universität Edinburgh und promovierte an der Universität Halle-Wittenberg.