Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 die Grundlagen für ein modernes Arbeitsschutzsystem gelegt. In Zeiten von Scheinselbstständigkeit, Telearbeit und Ich-AG, in denen das "Normalarbeitsverhältnis" in bestimmten Bereichen des Arbeitslebens an Bedeutung verliert, rückt in verstärktem Maße die Frage in den Vordergrund, welche Beschäftigten von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften überhaupt erfasst werden. Zwar ist der Begriff des Arbeitnehmers in der Rechtswissenschaft weit gehend gesichert, in der Praxis kann sich allerdings kaum ein Auftraggeber oder Beschäftigter vorstellen, was Arbeitnehmerähnliche Personen sind. Selbst Arbeitsschutzbehörden sind bei der Zuordnung oft unsicher. Diese Arbeit leistet durch die Entwicklung einer für das Arbeitsschutzgesetz handhabbaren Definition einen Beitrag zum Begriffsverständnis der Arbeitnehmerähnlichen Person