In Deutschland gibt es kaum eine Branche, in der im Verhältnis zu den Arbeitnehmern derart viele arbeitnehmerähnliche Personen beschäftigt werden wie bei den Medien. Sie genießen nach dem Gesetz nur einen unzureichenden Schutz, welcher unter Berücksichtigung der fernsehrechtlichen Besonderheiten als ein Schwerpunkt dieser Arbeit dargestellt wird. Der lückenhafte gesetzliche Schutz wird meist mit der Existenz des
12a TVG gerechtfertigt. Ob in Fernsehunternehmen tatsächlich häufig von der durch
12a TVG gewährleisteten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und dadurch die bestehenden gesetzlichen Regelungslücken kompensiert werden, ist ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit. Dafür werden die Tarifwerke in Fernsehunternehmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schutzlücken und der Interessen der arbeitnehmerähnlichen Personen untersucht. Abschließend erfolgt der Entwurf eines Idealtarifvertrages.
12a TVG gerechtfertigt. Ob in Fernsehunternehmen tatsächlich häufig von der durch
12a TVG gewährleisteten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und dadurch die bestehenden gesetzlichen Regelungslücken kompensiert werden, ist ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit. Dafür werden die Tarifwerke in Fernsehunternehmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schutzlücken und der Interessen der arbeitnehmerähnlichen Personen untersucht. Abschließend erfolgt der Entwurf eines Idealtarifvertrages.