Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: keine, Universität Hohenheim (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jahr 2006 ist zum Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer erklärt worden. Ziel dieser Aktion ist die Sensibilisierung der Unionsbürger für die Rechte und Möglichkeiten zur Ausübung einer Berufstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Der Europäische Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,Vladimir Spidla,wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass gegenwärtig nur ca. 2 % der Unionsbürger in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland leben. Damit handelt es sich in etwa um den gleichen Anteil wie vor 30 Jahren.Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Art. 39 ff. EGV stellt eine der zentralen Grundfreiheiten des EG-Binnenmarktes dar. Das Ziel der Europäischen Gemeinschaft, einen Gemeinsamen Markt zu schaffen (vgl. Art. 14 Abs. 1 EGV), kann ohne eine weitgehende Mobilität auch des Produktionsfaktors Arbeit nicht verwirklicht werden. Allerdings werfen Wanderungsbewegungen von Arbeitnehmern innerhalb der EU erhebliche soziale und arbeitsmarktpolitische Fragen mit teilweise hohem Konfliktpotenzial auf, die zu einer progressiven Anpassung der nationalen Rechtsordnungen geführt haben. Insbesondere die langfristige soziale und gesellschaftliche Eingliederung der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen gewann an Bedeutung, weil viele Wanderarbeitnehmer nicht mehr in ihre Heimat zurückkehrten.
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