Im Zuge des fortschreitenden internationalen wirtschaftlichen Zusammenwirkens nimmt die Zahl der Unternehmen mit Sitz im Ausland ständig zu, die aus übergeordneten ökonomischen Gesichtspunkten Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin unterhalten. Mit dieser Arbeit wird untersucht, welche Auswirkungen sich aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 für die Arbeitnehmervertretungen dieser Betriebe unter besonderer Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips ergeben.