Mit diesem Buch wird erstmals eine systematische Darstellung des Rechts der ARD vorgelegt.
Der Verfasser behandelt sowohl die normativen Vorgaben für die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als auch die autonomen Vereinbarungen der Anstalten, die die Gemeinschaftsleistungen, die Organisation und das Verfahren der Arbeitsgemeinschaft regeln. Dabei beschränkt er sich nicht auf eine aktuelle Bestandsaufnahme, sondern bezieht die historische Entwicklung der ARD von einem schlichten Spitzenverband der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einem vielschichtigen Rundfunkverbundsystem ein, das sich ungeachtet des zunehmenden Wettbewerbs als wichtigster Anbieter von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in Deutschland behauptet hat. Rechtsdogmatisch stehen neben einer Analyse und Interpretation der einzelnen Vertragswerke die Fragen im Vordergrund, wie die ARD in das System des öffentlichen Organisationsrechts einzuordnen ist und wie die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zu qualifizieren sind.
Der Verfasser behandelt sowohl die normativen Vorgaben für die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als auch die autonomen Vereinbarungen der Anstalten, die die Gemeinschaftsleistungen, die Organisation und das Verfahren der Arbeitsgemeinschaft regeln. Dabei beschränkt er sich nicht auf eine aktuelle Bestandsaufnahme, sondern bezieht die historische Entwicklung der ARD von einem schlichten Spitzenverband der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einem vielschichtigen Rundfunkverbundsystem ein, das sich ungeachtet des zunehmenden Wettbewerbs als wichtigster Anbieter von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in Deutschland behauptet hat. Rechtsdogmatisch stehen neben einer Analyse und Interpretation der einzelnen Vertragswerke die Fragen im Vordergrund, wie die ARD in das System des öffentlichen Organisationsrechts einzuordnen ist und wie die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zu qualifizieren sind.