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Die Untersuchung setzt sich mit arbeitszeitdogmatischen Rechtsfragen auseinander, wobei immer wieder ein Bezug zu flexiblen Arbeitszeitgestaltungen in der heutigen Arbeitswelt hergestellt wird. Einführend erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Arbeitszeit als Schlüsselbegriff für die weiteren Ausführungen, wobei die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einbezogen wird. Sodann wird als primärer Untersuchungsgegenstand auf die Frage nach der im Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitszeitdogmatik eingegangen. Dabei erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem Dogma…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung setzt sich mit arbeitszeitdogmatischen Rechtsfragen auseinander, wobei immer wieder ein Bezug zu flexiblen Arbeitszeitgestaltungen in der heutigen Arbeitswelt hergestellt wird. Einführend erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Arbeitszeit als Schlüsselbegriff für die weiteren Ausführungen, wobei die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einbezogen wird. Sodann wird als primärer Untersuchungsgegenstand auf die Frage nach der im Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitszeitdogmatik eingegangen. Dabei erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem Dogma der absoluten Fixschuld. Es wird aufgezeigt, dass keine der Begründungsstrategien für das Dogma der absoluten Fixschuld zu überzeugen vermag. Daran anschließend werden die Konsequenzen einer daraus folgenden Ablehnung des Dogmas dargestellt. Zuletzt werden die Ergebnisse der bisherigen Untersuchung anhand des praktisch relevanten Phänomens der Überstunde auf ihre Praxistauglichkeit überprüft.
Autorenporträt
Julia Breucker studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. 2017 schloss sie das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Während ihres Studiums war sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und Rechtsdidaktik an der Universität Bayreuth tätig. Von 2017 bis 2019 absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Münster. Anschließend begann sie eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum.