Die ASV-Abrechnung 2016

Die ASV-Abrechnung 2016

Rahmenbedingungen, Umsetzung und EBM-Kommentar zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach Paragraph 116b SGB V für Krankenhaus und Praxis

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Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) zum 1. Januar 2012 wurde die bisherige Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV ersetzt. Die ersten neuen Konkretisierungen zum Gastrointestinalen Tumor und der Tuberkulose sind bereits seit 01.07.2014 gültig. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG 2015) werden weitere Änderungen durch den Gesetzgeber für die Rahmenbedingungen der ASV verabschiedet. Im Rahmen des GKV-VSG ...