Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13,00, Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Wissenschaftliches Arbeiten im Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 07.07.2010 den Grundsatz der Tarifeinheit neu entschieden . Dabei geht es nicht um eine kleine Änderung der Ansicht des BAG, sondern um einen neuen Grundsatz dem das BAG nun folgt. Was das BAG bis zu diesem Urteil in vielen Entscheidungen vertreten hat und wie es nun zum Thema Tarifeinheit steht werde ich in dieser Seminararbeit genauer erläutern. Das neue Urteil besänftigt die Gemüter die jahrelang nichts von der Rechtsprechung der Tarifeinheit hielten und bringt anderseits nun neue Kritiker hervor, welche die jetzige Rechtsprechung scharf kritisieren und für nicht gut befinden. Aber dazu werde ich in den einzelnen Abschnitten jeweils näher drauf eingehen. Hierzu werde ich viele Ansichten ansprechen um ein differenziertes Bild dieses Grundsatzes zu schaffen. Da ich schon einige Jahre Mitglied einer Gewerkschaft bin, und mir auch mein eigenes Bild zum aktuellen Urteil gebildet habe werde ich im Ergebnis meine eigene Sichtweise erläutern. Letztendlich muss die Frage geklärt werden, wie nun die Betroffenen mit dem neuen Urteil umgehen und welche Herausforderungen nun entstehen. Denn dieses Urteil bringt den sogenannten Spartengewerkschaften, also jene die nicht im DGB organsiert sind neue Kraft und bedeutet auch für die Arbeitswelt, dass es neue Herausforderungen gibt.
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