3. BUCH: Vom Autor liegen insgesamt 10 (11) Bücher vor, die zusammen eine Einheit bilden und in sich schlüssig sind. - - Für das Buch wurden Entwürfe angefertigt, mit dem Titel "Zum höheren Dritten ...". Diese Entwürfe sind ungültig geworden. - - Unter Berufung auf Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz: Gleichheit der Gesetzgebung! - - Ins gesetzgebende Parlament gelangen die Abgeordneten über politische Parteien. Die Mängel der Gesetzgebung sind die Mängel der politischen Parteien: der Parlamentsparteien. - - Gleichheit der Gesetzgebung kann erst dann gelingen, wenn die Erfahrungen des gesetzgebenden Parlaments mit den Erfahrungen der Bevölkerung etwa übereinstimmen, wenn jede Berufsgruppe der Bevölkerung im gesetzgebenden Parlament anteilsgerecht vertreten ist (nur vier Berufsgruppen), wenn jeder Kandidat der Parlamentsparteien seine Berufsgruppe bekannt gibt, wenn jeder Abgeordnete nach festgelegter Zeit das gesetzgebende Parlament wieder verlässt. - - Weil die Mängel der politischen Parteien zu Mängeln der Gesetzgebung führen, müssen die politischen Parteien durchsichtig gemacht werden - mit vernetzten Computern (Denkverstärkern). - - Hier sei auf zwei Stichworte nur gewiesen: Delegiertenwahl und innerparteiliche Demokratie - mit vernetzten Computern! - - Im Anhang die Satzung und Geschäftsordnung des Vereins durchsichtige Parteien (VdP e.V.).
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