Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten des deutschen Strafverfahrensrechts, die Aufhebung rechtskräftiger rechtsfehlerhafter Urteile im Wege der Wiederaufnahme zu erreichen. Auf eine Einleitung zum Wesen der Wiederaufnahme folgen Ausführungen über die gesetzlichen Voraussetzungen der Wiederaufnahmegründe in
79 Abs. 1 BVerfGG und
359 Nr. 6 StPO sowie zur praktischen Relevanz der Normen. Eine anschließende rechtsmethodische Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das bestehende Recht die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ermöglicht, wenn ein Strafurteil gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Nach einer Analyse der bisher in der Literatur zu diesem Thema vorgestellten Lösungsansätze wird abschließend die Forderung abgelehnt, das Strafprozessrecht um einen Wiederaufnahmegrund zu erweitern, der die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Rechtsfehlerhaftigkeit eines Urteils gestattet.
79 Abs. 1 BVerfGG und
359 Nr. 6 StPO sowie zur praktischen Relevanz der Normen. Eine anschließende rechtsmethodische Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das bestehende Recht die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ermöglicht, wenn ein Strafurteil gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Nach einer Analyse der bisher in der Literatur zu diesem Thema vorgestellten Lösungsansätze wird abschließend die Forderung abgelehnt, das Strafprozessrecht um einen Wiederaufnahmegrund zu erweitern, der die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Rechtsfehlerhaftigkeit eines Urteils gestattet.