Kommen Vereine in Zahlungsschwierigkeiten, stellt sich immer die Frage nach der persönlichen Haftung von Organwaltern oder Vereinsmitgliedern. Während die Haftung von Organwaltern in Lehre und Rechtsprechung bereits hinreichend diskutiert wurde, fristete das Thema der Haftung von Vereinsmitgliedern eher ein Schattendasein. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist ein Verein, der Schulden hat und dessen Mitglieder beschließen, den Verein aufzulösen und einen gleichartigen Verein neu zu gründen, um sich so der Schulden zu entledigen. Die persönliche Haftung einfacher Vereinsmitglieder für Auflösungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung aus der Anspruchsgrundlage des Rechtsmissbrauchs soll einer Untersuchung unterzogen werden. Zunächst wird das Wesen der freiwilligen Auflösung eines Vereins genau dargestellt. Anschließend wird ausführlich auf den Rechtsmissbrauch und seine verschiedenen Anwendungsbereiche in der gesamten Rechtsordnung eingegangen. Besonderes Augenmerk wird natürlich auf Fälleim allgemeinen Zivilrecht, ausgewählten Sonderprivatrechten, dem Gesellschaftsrecht und dem Vereinsrecht gelegt. Abschließend wird der Ausgangssachverhalt einer eingehenden Beurteilung unterzogen.