Seit dem Inkrafttreten des GKV-OrgWG am 1. Januar 2010 gibt es für die Liquidation von gesetzlichen Krankenkassen erstmals zwei Regelungsregime: das Schließungsverfahren des SGB V sowie ein im Zuge dieser Reform wesentlich modifiziertes Insolvenzverfahren. Obwohl im Jahr 2011 erstmals zwei Kassen geschlossen werden mussten, gab es bislang kein solches Insolvenzverfahren. Der Autor untersucht, ob es durch die Gesetzesänderung gelungen ist, ein passgenaues Abwicklungsrecht für gesetzliche Krankenkassen zu regeln, das wirtschaftliche Grundsätze mit sozialrechtlichen Prinzipien vereint. Er kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit kein praktischer Anwendungsbereich für ein Insolvenzverfahren besteht, obwohl sich hieraus Verfahrensvorteile ergeben können und plädiert für eine weitere Gesetzesreform.
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