Mit der vorliegenden Arbeit soll aufgezeigt werden, daß auch im ursprünglich subordinationsrechtlich angelegten Steuerschuldverhältnis zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem beiden Seiten die Inanspruchnahme zivilrechtlich vorgeprägter Gestaltungsrechte zur Realisierung eines wirtschaftlich sinnvollen Leistungsaustausches offensteht. Gerade aufgrund der Doppelfunktionalität der Aufrechnung nimmt sie eine Sonderstellung im System der Erfüllungshandlungen ein und führt wegen der ihr wesensimmanenten, doppelseitig bedingten Schuldner-Gläubiger-Identität ggf. zu Modifizierungen des steuerrechtlichen Subordinationsverhältnisses und damit zu einer vergleichenden Gegenüberstellung der möglichen Handlungsalternativen für das aufrechnende Finanzamt, vor allem in Bezug auf die hoheitliche Forderungsdurchsetzung mit dem Mittel des Verwaltungsaktes.