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Mit der vorliegenden Arbeit soll aufgezeigt werden, daß auch im ursprünglich subordinationsrechtlich angelegten Steuerschuldverhältnis zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem beiden Seiten die Inanspruchnahme zivilrechtlich vorgeprägter Gestaltungsrechte zur Realisierung eines wirtschaftlich sinnvollen Leistungsaustausches offensteht. Gerade aufgrund der Doppelfunktionalität der Aufrechnung nimmt sie eine Sonderstellung im System der Erfüllungshandlungen ein und führt wegen der ihr wesensimmanenten, doppelseitig bedingten Schuldner-Gläubiger-Identität ggf. zu Modifizierungen des…mehr

Produktbeschreibung
Mit der vorliegenden Arbeit soll aufgezeigt werden, daß auch im ursprünglich subordinationsrechtlich angelegten Steuerschuldverhältnis zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem beiden Seiten die Inanspruchnahme zivilrechtlich vorgeprägter Gestaltungsrechte zur Realisierung eines wirtschaftlich sinnvollen Leistungsaustausches offensteht. Gerade aufgrund der Doppelfunktionalität der Aufrechnung nimmt sie eine Sonderstellung im System der Erfüllungshandlungen ein und führt wegen der ihr wesensimmanenten, doppelseitig bedingten Schuldner-Gläubiger-Identität ggf. zu Modifizierungen des steuerrechtlichen Subordinationsverhältnisses und damit zu einer vergleichenden Gegenüberstellung der möglichen Handlungsalternativen für das aufrechnende Finanzamt, vor allem in Bezug auf die hoheitliche Forderungsdurchsetzung mit dem Mittel des Verwaltungsaktes.
Autorenporträt
Die Autorin: Ulrike Hermann wurde 1962 in Düsseldorf geboren. Sie studierte von 1982 bis 1987 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Von 1988 bis 1992 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Prof. Dr. Söhn, Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht, an der Universität Passau beschäftigt. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist sie seit Juli 1992 als Richterin beim Bayerischen Verwaltungsgericht München beschäftigt.