Das schnelle Wachstum und die große Innovationskraft der Finanzmärkte ließen das Fehlen einer effektiven Aufsicht über die Finanzdienstleister zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Deutschland werden. Der Gesetzgeber reagierte mit der Errichtung des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BAWe) und einer Ausweitung der Zuständigkeit des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) auf zahlreiche, bisher kaum beaufsichtigte Finanzdienstleister.
Der Verfasser legt zunächst die Grundlagen und rechtlichen Grenzen der Aufsicht über die Finanzdienstleister dar, erörtert die umstrittenen Schutzzwecke der Aufsicht und nimmt zu der Frage Stellung, ob eine Amtshaftung gegenüber Anlegern besteht, die durch ein fehlerhaftes Verhalten der Aufsichtsbehörden Schäden erleiden. Dann untersucht er die Zweckmäßigkeit der gegenwärtigen Aufsichtsstruktur, nach der die Aufsicht auf zwei Behörden verteilt und gleichzeitig die Beteiligung von Bundesbank, Landeszentralbanken und Börsenaufsichtsbehörden der Länder vorgesehen ist. Es werden zunächst ausführlich die Kompetenzen und Instrumente der beiden Ämter dargestellt und ihre Zuständigkeiten voneinander abgegrenzt.
Der Verfasser erörtert Inhalt und Grenzen der Eingriffsbefugnisse der Ämter, die Rechtsqualität ihrer allgemeinen Regelungsinstrumente ("Richtlinien", "Bekanntmachungen" usw.), die Verfassungsmäßigkeit des die Aufsichtspraxis dominierenden sogenannten "informellen Verfahrens" sowie andere Streitfragen. Sodann unterbreitet er Lösungsvorschläge für eine neue Aufsichtsstruktur und geht auf die verfassungsmäßigen Grenzen der Rolle der Deutschen Bundesbank im Bereich der Finanzmarktaufsicht ein. In einem Ausblick werden schließlich die Pläne für die Einrichtung einer Allfinanzaufsicht in Deutschland und die Chancen einer europäischen Kapitalmarktaufsichtsbehörde diskutiert.
Der Verfasser legt zunächst die Grundlagen und rechtlichen Grenzen der Aufsicht über die Finanzdienstleister dar, erörtert die umstrittenen Schutzzwecke der Aufsicht und nimmt zu der Frage Stellung, ob eine Amtshaftung gegenüber Anlegern besteht, die durch ein fehlerhaftes Verhalten der Aufsichtsbehörden Schäden erleiden. Dann untersucht er die Zweckmäßigkeit der gegenwärtigen Aufsichtsstruktur, nach der die Aufsicht auf zwei Behörden verteilt und gleichzeitig die Beteiligung von Bundesbank, Landeszentralbanken und Börsenaufsichtsbehörden der Länder vorgesehen ist. Es werden zunächst ausführlich die Kompetenzen und Instrumente der beiden Ämter dargestellt und ihre Zuständigkeiten voneinander abgegrenzt.
Der Verfasser erörtert Inhalt und Grenzen der Eingriffsbefugnisse der Ämter, die Rechtsqualität ihrer allgemeinen Regelungsinstrumente ("Richtlinien", "Bekanntmachungen" usw.), die Verfassungsmäßigkeit des die Aufsichtspraxis dominierenden sogenannten "informellen Verfahrens" sowie andere Streitfragen. Sodann unterbreitet er Lösungsvorschläge für eine neue Aufsichtsstruktur und geht auf die verfassungsmäßigen Grenzen der Rolle der Deutschen Bundesbank im Bereich der Finanzmarktaufsicht ein. In einem Ausblick werden schließlich die Pläne für die Einrichtung einer Allfinanzaufsicht in Deutschland und die Chancen einer europäischen Kapitalmarktaufsichtsbehörde diskutiert.