Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Universität Paderborn (Wirtschaftswissenschaften, Studiengang International Business Studies), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Aktienoptionen werden schon seit langem in den USA bevorzugt als Vergütungsinstrument eingesetzt. Derzeit entlohnen etwa mehr als 80% der 500 größten Unternehmen dort ihre Mitarbeiter, insbesondere die Führungskräfte, mit sog. Stock Options.
In Deutschland hat die Ausgabe von Aktienoptionen in ihren unterschiedlichen Variationen seit Mitte der 90er Jahre Einzug gehalten. Dies wurde insbesondere durch die Änderung des KonTrag 1998 verstärkt, der es deutschen Unternehmen erleichterte, derartige anteilsbasierte Vergütungsinstrumente einzusetzen.
Aktienoptionen enthalten das Recht eines Begünstigten zum Erwerb einer bestimmten Anzahl von Aktien des arbeitgebenden Unternehmens zu einem im Vorfeld festgesetzten Preis (dem Basispreis) in einem vorgegebenen Zeitraum. Zum Erwerb verpflichtet ist er nicht. Die Optionsausübung ist grundsätzlich erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich.
Die Differenz zwischen dem Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Ausübung der Option und dem ursprünglich fest-gelegten Basispreis zum Gewährungszeitpunkt bildet den Gewinn für den Berechtigten. Bei einer negativen Entwicklung des Aktienkurses, d.h. der Basispreis übersteigt den Marktwert der Aktie zum Ausübungszeitpunkt, ist das Risiko des Begünstigten durch den Verzicht auf die Ausübung seiner Option beschränkt.
In der Regel wird als Basispreis der Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Option festgelegt (at-the-money-options). Möglich ist aber auch, dass der Basispreis höher gewählt wird (out-of-the-money-options), um somit einen erhöhten Anreiz zu geben, Unternehmenswert zu schaffen. Außer Betracht sind allerdings Basiswerte, die den aktuellen Aktienkurs zum Zusagezeitpunkt unterschreiten (in-the-money-options), weil damit schon eineVermögensverwässerung der Anteilseigner verursacht und kaum Anreiz zu Mehrleistung der Optionsberechtigten geschaffen wird.
Diese vielseitig diskutierte Form der Entlohnung behält weiterhin an Brisanz, denn seit dem 1.1.2005 sind nun alle europäischen, kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet, ihren Abschluss nach den International Accounting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Diese umfassen auch den IFRS 2 Share based Payment, der das Regelwerk zur Bilanzierung von Aktienoptionen liefert. Nachdem lange Zeit auf einen solchen Leitfaden gewartet worden war, veröffentlichte der International Accounting Standard Board (IASB) den IFRS 2 am 19.2.2004.
Dies wird nun weit reichende Bedeutung für die Gestaltung und Finanzierung von Aktienoptionen haben, denn diese müssen nun mehr aufwandswirksam in der Bilanz erfasst werden. Verlieren Aktienoptionspläne nun an Attraktivität? Erfüllen sie überhaupt noch die Anreizwirkung, den Prinzipal-Agent-Konflikt zu entschärfen? Vielmehr fokussiert sich die Kritik allerdings auf die vorgeschriebene bilanzielle Abbildung der Aktienoptionen.
Gang der Untersuchung:
Im Folgenden soll nach einem kurzen Überblick über den Hintergrund von Aktienoptionen als Vergütungsinstrument und dessen Status Quo, die bilanzielle Behandlung von echten Aktienoptionen im Fall der bedingten Kapitalerhöhung dargestellt werden. Virtuelle Aktienoptionen werden hier bewusst ausgeklammert, weil sie nicht derart im Feuer der Kritik stehen. Da es zu einer Auszahlung in Form von Barmitteln kommt, wird der Aufwandscharakter dieser anteilsbasierten Vergütung nicht in Frage gestellt. Zudem finden auch keine gesellschaftsrechtlichen Veränderungen innerhalb des Eigenkapitals statt.
Wesentlicher Gegenstand dieser Diplomarbeit bildet die Diskussion um die Aufwandsverrechnung. Im Schrifttum hat es zahlreiche Einwände gegen ...
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Aktienoptionen werden schon seit langem in den USA bevorzugt als Vergütungsinstrument eingesetzt. Derzeit entlohnen etwa mehr als 80% der 500 größten Unternehmen dort ihre Mitarbeiter, insbesondere die Führungskräfte, mit sog. Stock Options.
In Deutschland hat die Ausgabe von Aktienoptionen in ihren unterschiedlichen Variationen seit Mitte der 90er Jahre Einzug gehalten. Dies wurde insbesondere durch die Änderung des KonTrag 1998 verstärkt, der es deutschen Unternehmen erleichterte, derartige anteilsbasierte Vergütungsinstrumente einzusetzen.
Aktienoptionen enthalten das Recht eines Begünstigten zum Erwerb einer bestimmten Anzahl von Aktien des arbeitgebenden Unternehmens zu einem im Vorfeld festgesetzten Preis (dem Basispreis) in einem vorgegebenen Zeitraum. Zum Erwerb verpflichtet ist er nicht. Die Optionsausübung ist grundsätzlich erst nach Ablauf einer Sperrfrist möglich.
Die Differenz zwischen dem Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Ausübung der Option und dem ursprünglich fest-gelegten Basispreis zum Gewährungszeitpunkt bildet den Gewinn für den Berechtigten. Bei einer negativen Entwicklung des Aktienkurses, d.h. der Basispreis übersteigt den Marktwert der Aktie zum Ausübungszeitpunkt, ist das Risiko des Begünstigten durch den Verzicht auf die Ausübung seiner Option beschränkt.
In der Regel wird als Basispreis der Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung der Option festgelegt (at-the-money-options). Möglich ist aber auch, dass der Basispreis höher gewählt wird (out-of-the-money-options), um somit einen erhöhten Anreiz zu geben, Unternehmenswert zu schaffen. Außer Betracht sind allerdings Basiswerte, die den aktuellen Aktienkurs zum Zusagezeitpunkt unterschreiten (in-the-money-options), weil damit schon eineVermögensverwässerung der Anteilseigner verursacht und kaum Anreiz zu Mehrleistung der Optionsberechtigten geschaffen wird.
Diese vielseitig diskutierte Form der Entlohnung behält weiterhin an Brisanz, denn seit dem 1.1.2005 sind nun alle europäischen, kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet, ihren Abschluss nach den International Accounting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Diese umfassen auch den IFRS 2 Share based Payment, der das Regelwerk zur Bilanzierung von Aktienoptionen liefert. Nachdem lange Zeit auf einen solchen Leitfaden gewartet worden war, veröffentlichte der International Accounting Standard Board (IASB) den IFRS 2 am 19.2.2004.
Dies wird nun weit reichende Bedeutung für die Gestaltung und Finanzierung von Aktienoptionen haben, denn diese müssen nun mehr aufwandswirksam in der Bilanz erfasst werden. Verlieren Aktienoptionspläne nun an Attraktivität? Erfüllen sie überhaupt noch die Anreizwirkung, den Prinzipal-Agent-Konflikt zu entschärfen? Vielmehr fokussiert sich die Kritik allerdings auf die vorgeschriebene bilanzielle Abbildung der Aktienoptionen.
Gang der Untersuchung:
Im Folgenden soll nach einem kurzen Überblick über den Hintergrund von Aktienoptionen als Vergütungsinstrument und dessen Status Quo, die bilanzielle Behandlung von echten Aktienoptionen im Fall der bedingten Kapitalerhöhung dargestellt werden. Virtuelle Aktienoptionen werden hier bewusst ausgeklammert, weil sie nicht derart im Feuer der Kritik stehen. Da es zu einer Auszahlung in Form von Barmitteln kommt, wird der Aufwandscharakter dieser anteilsbasierten Vergütung nicht in Frage gestellt. Zudem finden auch keine gesellschaftsrechtlichen Veränderungen innerhalb des Eigenkapitals statt.
Wesentlicher Gegenstand dieser Diplomarbeit bildet die Diskussion um die Aufwandsverrechnung. Im Schrifttum hat es zahlreiche Einwände gegen ...
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