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Während in vielen Ländern Segelschiffe, wenn sie nicht ausschließlich als Privatyacht genutzt werden, zur Berufsschifffahrt zählen und somit auch mit Berufsseeleuten besetzt sein müssen, geht Deutschland einen anderen Weg. Für traditionelle Segelschiffe, welche hauptsächlich ideellen Zwecken oder der Ausbildung von Crews für solche Schiffe dienen, gibt es seit 1991 die Möglichkeit der Betriebsform als Traditionsschiff. Damit verbunden sind Erleichterungen hinsichtlich Ausrüstung und Besatzung. Sie können mit Schiffsführern und Steuerleuten mit Befähigungszeugnissen für die Sportschifffahrt…mehr

Produktbeschreibung
Während in vielen Ländern Segelschiffe, wenn sie nicht ausschließlich als Privatyacht genutzt werden, zur Berufsschifffahrt zählen und somit auch mit Berufsseeleuten besetzt sein müssen, geht Deutschland einen anderen Weg.
Für traditionelle Segelschiffe, welche hauptsächlich ideellen Zwecken oder der Ausbildung von Crews für solche Schiffe dienen, gibt es seit 1991 die Möglichkeit der Betriebsform als Traditionsschiff. Damit verbunden sind Erleichterungen hinsichtlich Ausrüstung und Besatzung. Sie können mit Schiffsführern und Steuerleuten mit Befähigungszeugnissen für die Sportschifffahrt besetzt werden. Für Traditionsschiffe mit einer Rumpflänge über 25 m bis 55 m müssen für die nautische Besetzung mindestens zwei
Sportsee- oder Sporthochseeschifferscheininhaber mit Zusatzeintrag zum Führen von Traditionsschiffen vorhanden sein.
Diese Regelungen sind müssen sich heute an internationalen Regelwerken wie STCW und MOU messen lassen. Diese Arbeit untersucht, ob und ggf. welche Änderungen im deutschen Regelwerk erforderlich sind, um internationalen Anforderungen gerecht zu werden.