Studienarbeit aus dem Jahr 1983 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Deutschland in der Weltwirtschaftskrise und Depression, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung der Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927 war ein Meilenstein der Sozialpolitik in Deutschland und galt als Symbol für moderne Sozialpolitik. Doch von Anfang an stand die Arbeitslosenversicherung vor großen finanziellen Herausforderungen. Es lag in der Struktur der Arbeitslosenversicherung begründet, dass sie mit der konjunkturellen Verschlechterung der Wirtschaftslage zum Gegenstand des politischen Alltags wurde. 1928 bis 1930 erreichte der Tageskampf um die Sozialpolitik und vor allem um die Arbeitslosenversicherung höchste politische Brisanz. Die politischen Parteien, allen voran die Flügelparteien DVP und SPD, zerstritten sich zunehmend über die Frage der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung.Der erste Teil dieser Arbeit behandelt die Einführung der Arbeitslosenversicherung, den Ausgang der Maiwahlen von 1928 und die Bildung der Großen Koalition. Darin werden die Ausgangslage sowie die Hintergründe von 1928 aufgezeigt. Das zweite Hauptkapitel geht auf die wichtigsten Ereignisse der Auseinandersetzung um die Arbeitslosenversicherung ein, insbesondere auf deren immer schwieriger werdende Finanzierung, was schließlich am 27. März 1930 zum Bruch der Großen Koalition und zum Ende des Kabinetts Müller führte.Aus heutiger Sicht erscheint die erbittert geführte Kontroverse schwerlich nachvollziehbar und der Anlass, eine geplante Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung von einem halben Prozentpunkt (von 3 % auf 3,5 % des Grundarbeitslohns), angesichts ganz anderer Beitragssätze für die Sozialversicherungen als geringfügig. Dennoch zerrieben sich damals die politischen Parteien in hitzigen Debatten an dieser Frage so stark, dass die Regierung um Hermann Müller keinen anderen Ausweg sah als zu demissionieren. Das Kabinett Müller war damit die letzte demokratisch-parlamentarisch gebildete Regierung der Weimarer Republik.
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