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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 10. April 1951 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Mitbestimmung in der Montanindustrie beschlossen. Das Gesetz markierte eine Zäsur in den Bemühungen der Gewerkschaften um die Mitgestaltung der Neuordnung der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und die Durchsetzung der wirtschaftlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 10. April 1951 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Mitbestimmung in der Montanindustrie beschlossen. Das Gesetz markierte eine Zäsur in den Bemühungen der Gewerkschaften um die Mitgestaltung der Neuordnung der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und die Durchsetzung der wirtschaftlichen Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer. Eine Zäsur deshalb, weil die Gewerkschaften mit der gesetzlichen Verankerung der 1947/48 in den Eisen und Stahl produzierenden Unternehmen eingeführten paritätischen Mitbestimmung einerseits einen elementaren Erfolg vorweisen konnten, andererseits, weil sie gleichzeitig den Abschied viel weitergehender Forderungen nach genereller gesellschaftlicher Kontrolle der Wirtschaft bedeutete. In der vorliegenden Arbeit soll die Entwicklung der Montanmitbestimmung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nachgezeichnet werden. Unabdingbar ist es dabei, auf die Vorstellungen zur Neuordnung der deutschen Wirtschaft nach dem Kriegsende einzugehen. Dabei sollen die Ideen der Gewerkschaften, der Siegermächte und der politischen Entscheidungsträger auf deutscher Seite beleuchtet werden. Dies ist notwendig, um die Einführung der paritätischen Mitbestimmung in der Eisen und Stahl produzierenden Industrie 1947/48, die die Grundlage des späteren Montanmitbestimmungsgesetzes diente, erläutern zu können. Schließlich stehen die Auseinandersetzungen um die gesetzliche Verankerung der Montanmitbestimmung 1950/51 im Vordergrund. Zwei wesentliche Fragen sollen innerhalb dieser Arbeit beantwortet werden:
1. Warum wurde die paritätische Mitbestimmung nur in der Montanindustrie durchgesetzt?
2. Warum waren so starke Auseinandersetzungen um das Montanmitbestimmungsgesetz nötig, wenn die paritätische Mitbestimmung in den Montanunternehmen Jahre zuvor relativ problemlos durchgesetzt werden konnte?
Als Materialbasis dienen vor allem Texte von Norbert Ranft und Horst Thum, wobei sich Ranft vor allem mit der Strukturentwicklung im Bergbau nach 1945 beschäftigt. Ferner werden Dokumente verwendet, deren Quellen im Literaturnachweis im Anhang vermerkt sind.
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