Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Veranstaltung: Grundseminar - Politische Theorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Wohl kaum etwas beflügelt seit Jahrtausenden die menschliche Vorstellungskraft so sehr wie der Begriff der Freiheit . Sicherlich war es nicht zuletzt ein Verlangen nach Freiheit - hier allerdings eher im physischen Sinne -, das auch Otto Lilienthal zum Bestreiten seines Jungfernfluges bewog. Wie er, wurden bereits vor ihm Menschen in sämtlichen Wissenschaftsgebieten von einem bestimmten Begriff der Freiheit inspiriert.So auch zwei der wohl bedeutendsten Staatstheoretiker des Abendlandes: Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau. Beide versuchten in ihren Werken, Hobbes in Leviathan und Rousseau in seinem Gesellschaftsvertrag , einen Staat mit einem legitimierten Herrschaftssystem zu entwerfen, in dem der Frieden und die Freiheit der Bürger gesichert und gewährleistet werden. Sowohl bei Hobbes als auch bei Rousseau erfolgt der Akt der Staatsgründung aus einer selbständigen Handlung des Volkes heraus.In der nun hier vorliegenden Arbeit werde ich, in Bezug auf diese beiden Werke, die Bedeutung des Begriffs der Freiheit betrachten. Hierzu werde ich zwischen der Freiheit der Menschen im Naturzustand und der Freiheit der Menschen nach der Staatsgründung unterscheiden. In Anlehnung an den argumentativen Aufbau von Hobbes Leviathan und Rousseaus Gesellschaftsvertrag soll diese Arbeit, wie bei den Arbeiten der beiden Autoren auch, mit der Betrachtung des Menschen bzw. dessen Freiheit im Naturzustand beginnen, um darauffolgend auf die Freiheit der Bürger nach der Staatsgründung einzugehen.
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