Das Verschulden als Teil des Schadensersatzanspruchs spielt im Urheberrecht nur eine untergeordnete Rolle. Aufgrund der strengen Anforderungen hinsichtlich der Sorgfaltspflichten wird in der Regel eine schuldhafte Verletzung von Urheberrechten angenommen.Der Verfasser hinterfragt diese Praxis und entwickelt neue flexible Sorgfaltspflichten für verschiedene Benutzergruppen. Ziel der flexiblen Ausgestaltung ist es das Urheberrecht an die Gegebenheiten des Online-Zeitalters anzupassen. Daher werden auch Sorgfaltspflichten für die neue erweiterte täterschaftliche Haftung nach europäischem Recht entwickelt und die Anwendung von verschuldensunabhängigen bereicherungsrechtlichen Ansprüchen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen diskutiert.