Auskünfte der Verwaltungsbehörden an Verwaltungsbeteiligte spielen angesichts der weitreichenden Abhängigkeit des Bürgers von der Verwaltung und der zunehmenden Gesetzesflut eine immer grössere Rolle. Die Verpflichtung der Behörden zur Auskunftserteilung ist gesetzlich nur unzureichend geregelt. Hauptanliegen der Untersuchung ist daher neben einer Darstellung der verfahrensgesetzlichen Normierungen eine Definition der Auskunftspflichten aus allgemeinen Prinzipien des Verwaltungs- und Verfassungsrechts.