Die "ausländische Kapitalgesellschaft & Co. KG" kann nicht allein mit dem Hinweis auf die Gestaltungsfreiheit in Gesellschaftsverträgen für zulässig erklärt werden. Vielmehr sind die strukturellen Auswirkungen dieser Beteiligungsform auf das Gesellschaftsrechtssystem zu beachten. Die vorliegende Untersuchung zieht hierzu als Prüfungsmaßstab insbesondere das Prinzip des Gläubigerschutzes heran - und zwar auch im Hinblick auf eine Reduzierung der Transaktionskosten. Im Ergebnis ist die Beteiligungsform nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Für Gesellschaften aus EG-Mitgliedsstaaten gelten bestimmte Besonderheiten, die besonders mit der neuen Tendenz in der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit und zum Diskriminierungsverbot zu begründen sind.
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