Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln, die tarifgebundene Arbeitgeber verwenden, jahrzehntelang als Gleichstellungsabrede ausgelegt. Der Klausel wurde der Zweck zugemessen, gewerkschaftsangehörige und nicht gewerkschaftsangehörige Arbeitnehmer gleichzustellen. Dabei bildete die Klausel nach dieser Auslegung das ab, was auch tarifrechtlich galt. Im Fall eines Verbandsaustritts oder Branchenwechsels des Arbeitgebers folgte aus einer - dynamisch formulierten - Klausel nur noch eine statische Wirkung. Der 4. Senat des BAG hat diese Auslegung aufgegeben und orientiert sich jetzt am Wortlaut der Klausel, wodurch es zu einem Auseinanderfallen von tarifrechtlichen und arbeitsvertraglichen Gegebenheiten kommen kann. Der Autor setzt sich mit dieser Rechtsprechungsänderung kritisch auseinander und stellt deren Folgen in der Praxis dar. Darüber hinaus werden Klauselvorschläge erarbeitet, die sich an den Vorgaben der neuen Rechtsprechung orientieren.