Kommunikationstechnische Entwicklungen haben zu einer stetigen Intensivierung urheberrechtlich relevanter Werknutzungen geführt. Aufgrund der globalen digitalen Vernetzung befindet sich vor allem das Urheberrecht in einer Ära des Umbruchs.
Im Zentrum der Untersuchung stehen die Verwertungsgesellschaften, denen als mittelbaren Verwertern eine Sonderstellung zukommt. Ihnen obliegt die treuhänderische Verwaltung und kollektive Wahrnehmung der Rechte und Ansprüche, die ihnen von den Berechtigten im sog. Wahrnehmungsvertrag eingeräumt wurden. Durch die digitale Technik und die daraus resultierenden neu entstandenen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke entstand für die Verwertungsgesellschaften das Bedürfnis, ihr Tätigkeitsfeld auszudehnen.
Das vorliegende Werk erörtert die entsprechenden Ergänzungen, die die Verwertungsgesellschaften in ihren Wahrnehmungsverträgen vorgenommen haben. Das Werk prüft die einzelnen Bestimmungen und untersucht sie unter besonderer Beachtung des Urheberrechtsgesetzes auf ihre rechtliche Wirksamkeit hin.
Diesen Band benötigen Verwertungsgesellschaften, Rundfunkanstalten, Wissenschaft und Forschung sowie Verwerter und Urheber im Bereich Musik, Wort und Bild.
Im Zentrum der Untersuchung stehen die Verwertungsgesellschaften, denen als mittelbaren Verwertern eine Sonderstellung zukommt. Ihnen obliegt die treuhänderische Verwaltung und kollektive Wahrnehmung der Rechte und Ansprüche, die ihnen von den Berechtigten im sog. Wahrnehmungsvertrag eingeräumt wurden. Durch die digitale Technik und die daraus resultierenden neu entstandenen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke entstand für die Verwertungsgesellschaften das Bedürfnis, ihr Tätigkeitsfeld auszudehnen.
Das vorliegende Werk erörtert die entsprechenden Ergänzungen, die die Verwertungsgesellschaften in ihren Wahrnehmungsverträgen vorgenommen haben. Das Werk prüft die einzelnen Bestimmungen und untersucht sie unter besonderer Beachtung des Urheberrechtsgesetzes auf ihre rechtliche Wirksamkeit hin.
Diesen Band benötigen Verwertungsgesellschaften, Rundfunkanstalten, Wissenschaft und Forschung sowie Verwerter und Urheber im Bereich Musik, Wort und Bild.